Weitere Stellungnahme betreffend Nikola Portner
Für unsere Mandantin Handball Magdeburg GmbH teilen wir mit:
Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Nikola Portner wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz wurde mit heutiger Verfügung der Staatsanwaltschaft Magdeburg nach § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatverdachts eingestellt. Es lägen, so die Staatsanwaltschaft, "keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der Beschuldigte gegen das Anti-Doping-Gesetz oder das Betäubungsmittelgesetz verstoßen" habe.
Prof. Dr. Rainer Tarek Cherkeh
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sportrecht