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Weitere Stellungnahme betreffend Nikola Portner

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Für unsere Mandantin Handball Magdeburg GmbH teilen wir mit:

Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Nikola Portner wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz wurde mit heutiger Verfügung der Staatsanwaltschaft Magdeburg nach § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatverdachts eingestellt. Es lägen, so die Staatsanwaltschaft, „keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der Beschuldigte gegen das Anti-Doping-Gesetz oder das Betäubungsmittelgesetz verstoßen“ habe.

Prof. Dr. Rainer Tarek Cherkeh
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sportrecht

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